EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein europäisches Klassifizierungssystem, das festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.
Die EU-Taxonomie ist ein gesetzlicher Rahmen, der Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Sprache gibt: Was ist wirklich „grün"? Sechs Umweltziele bilden die Grundlage:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung von Umweltverschmutzung
- Schutz von Ökosystemen und Biodiversität
Eine Wirtschaftsaktivität gilt nur dann als taxonomiekonform, wenn sie mindestens eines dieser Ziele wesentlich fördert, keines der anderen wesentlich beeinträchtigt (das sogenannte Do No Significant Harm-Prinzip) und Mindestanforderungen an soziale Rechte erfüllt.
Für Anlegerinnen und Anleger ist die Taxonomie ein wichtiger Orientierungspunkt: Fonds müssen offenlegen, wie hoch ihr Anteil an taxonomiekonformen Investitionen ist.